Wegen zweifachen Totschlags

Vier Jahre Haft für Charité-Oberarzt dpa, 26.04.2024 17:00 Uhr aktualisiert am 26.04.2024 17:40 Uhr

Ein Oberarzt der Berliner Charité wurde nach dem Tod zweier Patienten zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Nach dem Tod zweier Patienten kommt ein Arzt der Charité in Berlin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. So weit geht das Gericht nicht, spricht den Arzt aber schuldig.

Der Oberarzt der Berliner Charité wurde vom Landgericht Berlin wegen Totschlags in zwei Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt, nachdem er im Prozess um das Sterben zweier schwerstkranker Patienten für schuldig befunden wurde. Trotz seiner Verurteilung verließ er den Gerichtssaal als freier Mann und wirkte erleichtert. „Wir sind überzeugt, dass es sich um eine gezielte Verkürzung des Lebens und damit eine Tötung handelte“, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Herb.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der 56-Jährige im November 2021 und im Juli 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) jeweils mit einem überdosierten Narkosemittel getötet. Bei den Betroffenen habe es sich zwar jeweils um „Todgeweihte“ gehandelt, so der Richter. Es könne auch sein, dass bei beiden ein Umschalten von einer kurativen auf eine palliative Behandlung angezeigt gewesen sei. Das Mittel Propofol sei aber in einer Menge verabreicht worden, die bei Weitem das übersteige, was im Rahmen einer therapeutischen Behandlung denkbar sei. Auch sei so gut wie nichts dokumentiert, wie es in der Palliativmedizin sonst üblich sei.

Arzt habe aus Mitleid gehandelt

Zudem habe der Arzt ohne Abstimmung mit Angehörigen gehandelt. Eine Patientenverfügung habe nicht vorgelegen. Anders als die Staatsanwaltschaft sah das Gericht keine Mordmerkmale. Vieles spreche dafür, dass der Arzt „aus Mitleid und Zugewandtheit zu seinen Patienten“ gehandelt habe. Eine „lebensfeindliche Haltung“ sehe das Gericht nicht bei ihm. Es ging von einem juristisch minderschweren Fall aus. Viele Kollegen hatten den 56-Jährigen als einen erfahrenen, kompetenten und den Patienten zugewandten Menschen beschrieben.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte wegen Mordes in zwei Fällen eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mediziner verlangt. Zudem beantragte Staatsanwalt Martin Knispel, ein lebenslanges Berufsverbot gegen den 56-Jährigen auszusprechen. Dafür sah das Gericht keinen Grund. Man gehe davon aus, dass der Arzt nie wieder so handeln würde, sagte Richter Herb. Mit dem Schuldspruch seien erhebliche berufliche Folgen zu erwarten.

Charité-Arzt vorläufig auf freiem Fuß

Der Oberarzt war von der Charité im August 2022 freigestellt worden. Im Mai 2023 kam er in Untersuchungshaft. Ins Visier der Ermittler war der 56-Jährige nach einem zunächst anonymen Hinweis einer jungen Krankenschwester gekommen. Nach Charité-Angaben war dieser im Rahmen einer Art Whistleblower-System mit Vertrauensanwälten eingegangen. Dorthin können sich Beschäftigte der Klinik wenden, die etwa Ungereimtheiten bemerken. Die Frau war die Hauptzeugin in dem Prozess mit insgesamt mehr als 30 Zeugen und Sachverständigen.

Mit dem Urteil setzte das Gericht den Haftbefehl außer Vollzug, sodass der Arzt nach knapp einem Jahr in Untersuchungshaft zunächst nicht zurück ins Gefängnis musste. Er muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Sie hatte auf Freispruch plädiert. Das Verhalten ihres Mandanten sei nicht die Ursache für den Tod der jeweils 73 Jahre alten schwerstkranken Menschen gewesen, sagte Rechtsanwältin Ria Halbritter am Freitag in ihrem Plädoyer. Beide Patienten hätten sich in einer „aktiven Sterbephase“ befunden. In so einer Situation sei es erlaubt, auf eine palliative Therapie umzustellen. Sie warf der Staatsanwaltschaft vor, einseitig ermittelt zu haben.

Dokumentationsmangel

Der Mediziner hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Er habe beiden zur Leidensminderung ein Sedierungsmittel verabreicht. Das sei nicht in den Mengen erfolgt, wie sie in der Anklage genannt würden. Er sei sich sicher, „das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben“, sagte der Arzt. Er räumte ein, die Verabreichung von Propofol nicht dokumentiert zu haben, und verließ das Gericht scheinbar erleichtert. Er äußerte kurz, er sei froh, endlich nach Hause zu kommen.

Mitangeklagt war eine Krankenschwester wegen Beihilfe zum Totschlag in einem Fall. Gegen die 39-Jährige hatte das Gericht das Verfahren nach viermonatigem Prozess gegen eine Geldauflage von 1500 Euro eingestellt. In ihrem Fall komme kein vorsätzliches Handeln in Betracht, begründete das Gericht damals.