Gutachten sieht Verfassungsbedenken

Klinikreform: Länder drohen mit Klage

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will seine Krankenhausreform zügig umsetzen – trotz anhaltender Differenzen mit den Ländern. Die kündigen allerdings weiteren Widerstand an, auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht steht im Raum. 

Seit Monaten gibt es ein heftiges Ringen um die Zukunft der Kliniken – ums Geld und um mehr Vorgaben zur Behandlungsqualität. „Es gibt keine andere Reform“, betonte Lauterbach gestern. Man sei zum „Erfolg verdammt“. Er glaube nicht, dass die Reform noch scheitere, dafür sei sie zu bedeutsam.

Bei einigen geforderten Punkten wie mehr Entbürokratisierung könne man mitgehen, sagte Lauterbach. Dagegen seien generell vorgesehene Qualitätsvorgaben für den Bund nicht verhandelbar. Die Notwendigkeit der Reform sei nicht infrage gestellt worden. Alle wüssten, dass es eine „historische Gelegenheit“ sei, das System in einer Art neu aufzubauen, wie es benötigt werde.

Länder laufen Sturm

Zum Gesetzentwurf können die Länder und Verbände bis zum 30. April Stellung nehmen. Die Länder hätten eine gemeinsame Stellungnahme in Aussicht gestellt, so Lauterbach. Am 8. Mai soll sich dann das Kabinett damit befassen, die erste Lesung im Bundestag wird noch vor dem Sommer angestrebt. Der Minister bekräftigte gestern, dass das Gesetz so angelegt werden solle, dass es im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig ist – auch wenn die Länder dies wünschten.

Die gesundheitspolitischen Sprecher der Ampel-Koalition, Heike Baehrens (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Andrew Ullmann (FDP), äußerten sich beim gemeinsamen Auftritt mit Lauterbach zuversichtlich, dass es zu zügigen Beratungen für die Reform im Bundestag kommt.

Die Reformpläne zielen darauf, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben sein. Es werde mit der Reform zu Schließungen kommen, das sei auch gewollt, so Lauterbach. Dies seien aber gezielte und geplante Schließungen „im Sinne der Reform“ und keine, die sich ergäben, weil benötigte Häuser nicht über die Runden kämen. Anderenfalls drohe eine unkontrollierbare Welle an Insolvenzen.

Länder melden noch Korrekturbedarf

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein, forderte Bewegung des Bundes. Die Länder seien sich einig, dass umfangreiche Korrekturen am Entwurf notwendig seien, um eine von allen befürwortete Reform zum Erfolg zu führen. „Dies kann nur gemeinsam mit den für die Krankenhausplanung zuständigen Ländern gelingen.“ Die Hamburger Senatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sagte, der vorliegende Entwurf sei noch nicht so gestaltet, dass er den Praxischeck bestehen würde. Gebraucht werde unter anderem eine detaillierte Analyse der Auswirkungen.

Bayern droht mit Klage

Die bayerische Ressortchefin Judith Gerlach (CSU) kritisierte eine Gefährdung der Versorgungssicherheit. „Viel zu viele Krankenhäuser müssen infolge seines Reformvorschlags ihr Leistungsangebot ganz erheblich verringern. Das ist unverantwortlich.“ Wenn Lauterbach sein Vorhaben nicht korrigieren sollte, werde Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.

Ein neues Gutachten, das die Länder Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bei Professor Dr. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg in Auftrag gegeben hatte, ergab unter anderem, eine Gesetzesverabschiedung ohne Zustimmung des Bundesrates berge „das Risiko einer formellen Verfassungswidrigkeit“. Damit wäre das gesamte Gesetz hinfällig.

„Nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung bestehen durchgreifende verfassungsrechtliche Einwände hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundes für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, da der Referentenentwurf – trotz Abschwächungen gegenüber den Empfehlungen der Regierungskommission – schwerpunktmäßig Versorgungsstrukturen regelt und die Planungsbefugnis der Länder übermäßig beschneidet“, heißt es in dem Gutachten.

Am Anfang des Prozesses sei zwischen Bund und Ländern die Zustimmungspflicht zum Reformgesetz vereinbart worden und im Sinne der Sache solle der Bund an seiner Zusage festhalten, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

„Das vorliegende Gutachten soll keine Blockadepolitik manifestieren, ganz im Gegenteil: Es setzt sich mit der Frage auseinander, wie eine verfassungskonforme Reform nachhaltig und rechtssicher ausgestaltet werden kann“, so von der Decken. Sie forderte den Bund auf, Änderungsvorschläge der Länder ernst zu nehmen.

„Länder kämpfen für die Interessen der Patienten“

Auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) kommt scharfe Kritik. „Der offene Konflikt in den Bund-Länder-Gesprächen verdeutlicht das Scheitern des Bundesgesundheitsministers“, so Vorstandschef Dr. Gerald Gaß. Die Länder hätten sich immer wieder bemüht, Kompromisse mit dem Bundesgesundheitsminister zu schließen, um das gemeinsame Ziel einer großen Krankenhausreform zügig und wirkungsvoll umzusetzen, doch fast alles davon hätte Lauterbach nun in seinem Reformentwurf aufgekündigt. „Die Länder kämpfen damit für die Interessen der Patientinnen und Patienten. Dem entgegen steht ein Bundesgesundheitsminister, der sich davor scheut, der Öffentlichkeit, dem Parlament und den Bundesländern die Auswirkungen seiner zentralistischen Krankenhausplanung vor der Verabschiedung seines Reformgesetzes offenzulegen“, so Gaß.

Von den Krankenkassen kamen Warnungen vor Abstrichen bei Vorgaben für die Behandlungsqualität und eine stärkere Spezialisierung. Barmer-Chef Christoph Straub mahnte vor der Bund-Länder-Runde vor dem Risiko, dass von der groß angekündigten Reform eine reine Finanzreform übrig bleibe. Damit drohten enorme Kosten für das System und die gesetzlich Versicherten, ohne dass die dringend notwendigen Qualitäts- und Strukturveränderungen tatsächlich angepackt werden würden. Die Reform sei eine historische Chance, veraltete Strukturen auf Vordermann zu bringen, so Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse.

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